Einvernehmliche und sozialverträgliche Mietanpassungen als Value-Add-Instrument zur Objektoptimierung im deutschen Wohnungsmarkt – ohne Fluktuation, ohne Rügerisiko.
Regulatorische Einschränkungen und eine strukturelle Mietdiskrepanz zwischen Bestand und Neuvermietung lassen erhebliches Potenzial systematisch ungenutzt.
Wir führen individuelle Gespräche mit bestehenden Mietern und erarbeiten gemeinsam Mietanpassungen, die für beide Seiten tragfähig und vorteilhaft sind – freiwillig, einvernehmlich und vertraglich wirksam.
Was viele nicht wissen: Das BGB ermöglicht es Vermieter und Mieter ausdrücklich, während eines laufenden Mietverhältnisses einvernehmlich eine neue Miethöhe zu vereinbaren – unabhängig von Mietspiegel und Kappungsgrenze (§ 557 Abs. 1 BGB). Da der Mieter das Angebot jederzeit ablehnen kann und keine einseitige Durchsetzungsmöglichkeit besteht, ist die Freiwilligkeit nicht nur unser Anspruch – sie ist die gesetzliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vereinbarung.
Das Ergebnis: Eine schriftlich dokumentierte, rechtssichere Vereinbarung ohne Rügerisiko – die Banken als belastbare Mietgrundlage akzeptieren und die Wertentwicklung Ihres Bestands auf ein solides Fundament stellt.
Wir verstehen uns als Mediator, der einvernehmliche Lösungen zwischen Eigentümern und Mietern entwickelt. Grundlage sind Gespräche auf Augenhöhe, respektvoller Umgang und aktives Zuhören.
Wir sind in den wichtigsten deutschen Wohnungsmärkten aktiv – von Metropolregionen bis zu mittelgroßen Städten mit hohem Mietsteigerungspotenzial.
Geben Sie Ihre Kennzahlen ein und sehen Sie sofort, welchen zusätzlichen Cashflow und Marktwert eine einvernehmliche Mietsteigerung für Ihr Portfolio schaffen könnte.
Wir analysieren Ihr Portfolio und zeigen konkret, welche Mietsteigerungen realistisch erreichbar sind.
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